CGU
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden geschlossen zwischen:
Das Unternehmen Methappro , eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 100 Euro, mit Sitz in 57, rue Saint Maur, 75011 PARIS, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 885 071 381, einerseits,
Und :
Der Produzent (der rechtmäßig organische Materialien produziert oder entsorgt) oder der Methanisierer (der rechtmäßig einen Methanisierer betreibt und organische Materialien mit dem Ziel verwendet, sie zu verwerten), juristische Person, die über eine SIREN-Nummer verfügt und den Berufsstatus als garantiert im Sinne des französischen Rechts und der französischen Rechtsprechung handelt und im Rahmen seiner gewöhnlichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (im Folgenden: „ Nutzer “), andererseits
Im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als: die „ Parteien “.
Der Zweck dieses Dokuments besteht darin , die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ Allgemeine Nutzungsbedingungen “ oder „ CGU “) zu definieren, in denen Méthappro die Methappro-Plattform Internetnutzern unter der folgenden Adresse zur Verfügung stellt: www.Methappro.fr (im Folgenden: die „ Plattform “ oder „ Methappro “).
Methappro ist die digitale Plattform für den Verkauf und die Verarbeitung von organischen Abfällen, die Abfallerzeuger (im Folgenden: die „ Erzeuger “) und Methanisierer (im Folgenden: die „ Methanisierer “) verbindet, die diese Abfälle in Energie umwandeln.
Als Teil der Plattform gewährleistet Méthappro die gesamte Logistik im Zusammenhang mit den über die Plattform durchgeführten Transaktionen als Käufer und dann als Wiederverkäufer der ursprünglich vom Hersteller verkauften und an den Methanisierer weiterverkauften Materialien. Die Methappro-Plattform ist für Internetnutzer zugänglich, die dort öffentliche Informationen finden können. Der Zugriff auf die Dienste der Methappro-Plattform ist jedoch Internetnutzern mit einem von Méthappro validierten Konto, also Benutzern, vorbehalten.
Diese AGB können unter der URL-Adresse www.Methappro.Courtier appro.fr/cgu eingesehen und heruntergeladen werden
1. DEFINITIONEN
„ Konto “: bezeichnet die Schnittstelle, in der alle vom Benutzer bereitgestellten Daten, unabhängig davon, ob es sich um einen Produzenten oder einen Methanisierer handelt und auf der Plattform gehostet werden, gruppiert werden. Der Zugriff auf das Konto erfolgt über die Kennungen des Benutzers.
„ Allgemeine Nutzungsbedingungen “ oder „ CGU “: bezeichnet die vorliegenden Vertragsbedingungen, die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, um die Nutzung der Plattform durch jeden Benutzer zu regeln.
„ Anmeldeinformationen “: bezeichnet die E-Mail-Adresse und das Passwort, die der Benutzer, egal ob Produzent oder Methanisierer, für den Zugriff auf sein Konto auf der Plattform wählt.
„ Vertrauliche Informationen “: bezeichnet alle finanziellen, rechtlichen, technischen, kommerziellen, strategischen Informationen sowie Daten, Dokumente jeglicher Art, Zeichnungen, Konzepte, Fertigungsgeheimnisse, Know-how, Informationssysteme, Software, die übermittelt oder zur Kenntnis gebracht werden einer Partei gemäß diesen AGB und der Nutzung der Plattform, unabhängig von der Form und/oder den verwendeten Medien.
„ Internetnutzer “: bezieht sich auf jeden anonymen Besucher der Methappro-Plattform, der nur Zugang zu öffentlichen Informationen hat. Der Internetnutzer hat keinen Zugriff auf die auf der Plattform angebotenen Dienste.
„ Lieferung “: bezieht sich auf den Transport organischer Materialien zum Methanisierungsstandort. Der Materialtransport wird im Allgemeinen von Méthappro übernommen, kann aber auch vom Produzenten oder Methanisierer übernommen werden.
„ Organische Materialien “ oder „ Materialien “: bezeichnet geeignete organische Materialien auf der Methappro-Plattform, die einer energetischen und/oder organischen Verwertung unterzogen werden können. Organische Materialien fallen unter die im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 (Abfallliste) festgelegte Abfallnomenklatur und können gegebenenfalls auch der Gesundheitsverordnung (EU) Nr. 1069/2009 unterliegen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 und Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, wenn es sich um ein Nebenprodukttier (SPA-Kategorie) handelt. Hausmüll, Abfälle aus dem Gesundheitswesen, alle flüssigen, pastösen, anatomischen, infektiösen, explosiven, radioaktiven und asbesthaltigen Abfälle sowie im Allgemeinen alle gefährlichen Abfälle im Sinne von Artikel R. 541 sind ausdrücklich von den Materialien -8 des Umweltgesetzbuchs ausgeschlossen .
„ Methanisierer “: bezeichnet einen Benutzer, der einen Berufsstatus garantiert, der rechtmäßig einen Methanisierer betreibt und organische Materialien mit dem Ziel verwendet, diese zurückzugewinnen.
„ Materialangebot “ oder „ Angebot “: bezeichnet die Anzeige, die das vom Produzenten auf der Methappro-Plattform angebotene Material präsentiert.
„ Transportangebot “: bezeichnet das Angebot des Herstellers oder von Méthappro, das Unterstützung für die Lieferung der über die Plattform verkauften Materialien bietet.
„ Rückgewinnungsangebot “: bezeichnet das Angebot des Methanisierers, der eine mit der Behandlung des Materials verbundene Dienstleistung anbietet.
„ Betreiber “: bezeichnet das Unternehmen Broker appro ORGANIQUE, Administrator der Methappro-Plattform.
„ Plattform “ oder „ Methappro -Plattform “ oder „ Methappro “: bezeichnet die digitale Plattform für organische Materialien, die unter der Adresse www.Methappro.Courtier appro.fr zugänglich ist . Die Plattform vereint alle Webseiten, Dienste und Funktionalitäten, die den Benutzern angeboten werden.
„ Produzent “: bezeichnet einen Benutzer, der einen professionellen Status garantiert, der legal organische Materialien produziert oder entsorgt und der diese Materialien verkaufen oder von seinem Produktionsstandort entfernen lassen möchte.
„ Dienste “: Bezeichnen die von der Methappro-Plattform angebotenen Funktionalitäten, hauptsächlich die Möglichkeit für den Produzenten, seine organischen Materialien zu verkaufen oder einen Service zur Aufwertung seiner Materialien anzufordern, und die Möglichkeit für den Methanisierer, organische Materialien zu kaufen oder anzubieten Dienst zur Förderung der Materialien. Die angebotenen Dienste sind nur für Benutzer zugänglich.
„ Methanisierungsstandort “: bezeichnet den Standort zur Behandlung und Verwertung organischer Stoffe durch Methanisierung. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 5.1. Gemäß dieser AGB unterliegt jeder Methanisierungsstandort einer vorherigen Validierung durch Méthappro.
„ Territorium “: bezeichnet das französische Festland (ausgenommen DROM und Korsika).
„ Transaktion “: bezeichnet den Abschluss eines Materialverkaufsvertrags oder eines Dienstleistungsvertrags im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Verwertung des Materials. Es ist zu beachten, dass eine Transaktion im Sinne dieser AGB alternativ Folgendes impliziert:
- Annahme des Angebots für einen Methanisator durch den Hersteller;
- Annahme des Gegenvorschlags eines Methanisierers durch den Produzenten;
- oder die Tatsache, dass am Ende der vom Produzenten gesetzten Frist für die Einholung der Gebote der Methanisierer das höchste Gebot, das über dem Mindestpreis liegt, validiert wird.
In all diesen Hypothesen führt die Validierung des Angebots oder Gegenvorschlags des Methanisierers dann zur Übertragung (durch Verkauf oder Kauf) des Materials an Méthappro, das es dann an einen Methanisierer überträgt (durch Verkauf oder Kauf). Der Wert des Materials kann positiv (verkaufen) oder negativ (kaufen) sein.
„ Benutzer “: bezeichnet jeden Produzenten oder Methanisierer, eine juristische Person, die über eine SIREN-Nummer verfügt und den Status eines Fachmanns im Sinne des französischen Rechts und der französischen Rechtsprechung garantiert. Dabei wird ausdrücklich vorausgesetzt, dass der Nutzer im Rahmen seiner üblichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Der Benutzer profitiert von einem Konto auf der Plattform, wobei seine Registrierung der Validierung durch Méthappro unterliegt.
2. ZWECK
Der Zweck dieser zwischen Méthappro einerseits und dem Nutzer andererseits geschlossenen AGB besteht darin, die vertraglichen Regelungen über die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Methappro-Plattform festzulegen . und alle dort angebotenen Dienstleistungen.
3. ANNAHME UND ÄNDERUNG DER CGU
Der Zugang zur Plattform, deren Abfrage und deren Nutzung setzen die vorbehaltlose Annahme dieser AGB voraus.
Sie können von Méthappro jederzeit und ohne Vorankündigung einseitig geändert werden, insbesondere um rechtlichen, rechtswissenschaftlichen, redaktionellen und/oder technischen Entwicklungen gerecht zu werden. Mindestens zehn (10) Tage vor Inkrafttreten der neuen Version der AGB wird allen Nutzern eine E-Mail-Benachrichtigung zugesandt.
Es obliegt jedem Nutzer, sich vor jeder Nutzung auf die aktuellste Version der AGB zu beziehen, die jederzeit auf der Methappro-Plattform abrufbar ist. Der Nutzer wird gebeten, diese AGB herunterzuladen, auszudrucken und eine Kopie aufzubewahren.
4. TECHNISCHE MITTEL
Vor jeder Nutzung der Methappro-Plattform müssen Internetnutzer und Benutzer sicherstellen, dass sie über die technischen und IT-Ressourcen verfügen, die es ihnen ermöglichen, von den auf der Plattform verfügbaren Diensten und Inhalten zu profitieren, und dass ihr Browser einen sicheren Zugriff auf Methappro ermöglicht.
Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die Computerkonfiguration ihrer Hardware/Ausrüstung in gutem Zustand ist und keine Viren enthält.
5. BENUTZERREGISTRIERUNG
Méthappro behält sich das Recht vor, jedem Benutzer, der diese AGB nicht einhält oder gegen das Image der Plattform verstößt, einseitig und ohne vorherige Ankündigung den Zugang zur Methappro-Plattform zu verweigern, ohne dass daraus irgendeine Haftung entstehen kann.
5.1. Registrierungsverfahren für Methanizer-Benutzer
Der Methanizer schließt seine Registrierungsanfrage online ab (Erstellung eines Methanizer-Kontos), indem er die Pflichtfelder (Nachname, Vorname, Firmenname, E-Mail, Telefonnummer, Passwort) ausfüllt. Anschließend greift er auf sein Benutzerkonto zu und vervollständigt die Angaben zu seinem Unternehmen. Anschließend muss er mindestens eine Anlage zur anaeroben Vergärung einrichten, die Präfekturgenehmigung für seine Anlage zur anaeroben Vergärung und gegebenenfalls die Gesundheitsgenehmigung seiner Anlage zur anaeroben Vergärung herunterladen und dann seine Anlage zur anaeroben Vergärung zur Validierung bei Méthappro einreichen.
Méthappro überprüft die vom Methanisierer bereitgestellten Informationen und gibt die CED-Codes (Europäischer Abfallkatalog) und die SPA-Codes (tierisches Nebenprodukt) ein, die der Präfekturgenehmigung und gegebenenfalls der bereitgestellten Gesundheitsgenehmigung entsprechen. Das Methanizer-Benutzerkonto ist aktiv, sobald sein erster Methanisierungsstandort von Méthappro validiert wird. Er ist dann berechtigt, die Dienste der Methappro-Plattform zu nutzen.
Der Methanisierungsbenutzer kann dann beliebig viele Methanisierungsstandorte erstellen.
5.2. Verfahren zur Registrierung als Produzent und Benutzer
Der produzierende Benutzer füllt seine Registrierungsanfrage online aus, indem er die erforderlichen Felder ausfüllt (Nachname, Vorname, Firmenname, E-Mail, Telefonnummer, Passwort). Er erhält eine Bestätigungs-E-Mail zur Kontoerstellung mit einem Link, über den er unter der Adresse Broker appro-organique.izberg-marketplace.com auf seine Produzentenschnittstelle zugreifen kann . Er muss die Informationen zu seinem Unternehmen ausfüllen.
Méthappro überprüft die Informationen des Produzenten und validiert das Konto des Produzenten. Der Produzent muss pro Produktionsstandort ein Produzentenkonto erstellen.
6. VERWALTUNG VON BENUTZER-IDENTIFIKATOREN
Nach der Registrierung muss sich der Benutzer mit der Plattform verbinden und sich mit seinen Kennungen anmelden.
Der Methanizer-Benutzer kann sein Passwort jederzeit über die Registerkarte „ Mein Konto “, „ Persönliche Daten “ und „ Mein Passwort ändern “ ändern.
Méthappro verpflichtet sich, seine Kennungen nicht weiterzugeben. Es obliegt dem Benutzer, die Vertraulichkeit seiner Kennungen sicherzustellen. Bei jeder Verbindung zum Konto eines Benutzers unter Verwendung seiner Kennungen wird davon ausgegangen, dass der Benutzer selbst die Verantwortung dafür übernimmt.
Jeder Benutzer, der Kenntnis von der betrügerischen Verwendung seiner Kennungen erhält, muss Méthappro so schnell wie möglich informieren. Möglicherweise wird ihm die Nachlässigkeit bei der Übermittlung dieser Warnung an Méthappro vorgeworfen.
Für die Erstellung eines Kontos ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualisierung der im Rahmen der Eröffnung und Verwaltung seines Kontos übermittelten Daten.
7. AUF DER PLATTFORM ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN
7.1. Plattformprinzipien
Methappro ist eine digitale Plattform, die Folgendes ermöglicht:
- an einen Produzenten:
- sein Material zu verkaufen, wenn es einen Marktwert hat;
- die Bereitstellung eines Behandlungs- oder Aufwertungsdienstes für sein Material zu abonnieren, wenn es keinen Marktwert hat.
- zu einem Methanisierer:
- Material zu kaufen, wenn es einen Marktwert hat;
- eine Behandlungs- oder Verwertungsleistung für das Material zu verkaufen, wenn es keinen Marktwert hat.
Im Rahmen aller über die Plattform abgeschlossenen Transaktionen führt Méthappro Folgendes durch:
- kauft das Material vom Produzenten, wenn es einen Marktwert hat, und verkauft es dann an den Methanisierer weiter;
- verkauft dem Produzenten eine Verarbeitungs- oder Aufwertungsdienstleistung für das Material, wenn es keinen Marktwert hat.
Méthappro kümmert sich einerseits um die Vertragsabwicklung mit dem Produzenten und andererseits mit dem Methanisierer, um den Kauf und Weiterverkauf des Materials gemäß den vom Produzenten und dem Methanisierer auf der Plattform validierten Bedingungen zu verwalten.
Der Transport des Materials wird im Allgemeinen von Méthappro übernommen, das sich das Recht vorbehält, diesen Service an Subunternehmer zu vergeben. Der Transport kann aber auch durch den Produzenten oder den Methanisierer erfolgen (der den Transport auch einem Dritten anvertrauen kann).
Die Verwaltung der Logistik und des Transports für die Lieferung des Materials an die Methanisierungsanlage wird in Anhang 2 geregelt .
7.2. Verkauf von Materialien mit Marktwert
Um Material zu verkaufen, muss der Produzent zunächst sein Materialangebot zur Validierung durch Méthappro einreichen.
Innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden validiert Méthappro das Materialangebot, wenn es gültig ist und den AGB entspricht.
Nach der Validierung wird das Materialangebot für die vom Produzenten gewählte Dauer auf der Plattform veröffentlicht. Sobald es veröffentlicht ist, wird das Materialangebot automatisch nur an die Methanisierer gesendet, die für dieses Materialangebot in Frage kommen, basierend auf den von diesen bereitgestellten offiziellen Dokumenten, ihrer behördlichen Genehmigung und ihrem geografischen Gebiet und/oder ihrem Einzugsgebiet.
Wenn ihm das Materialangebot vorgelegt wird, kann der Methanisierer dann auf das Material bieten.
7.2.1 Auktionsmechanismen
Wenn ein Methanisierer Kenntnis von einem wesentlichen Angebot erhält, kann er:
- Akzeptieren Sie das Angebot des Produzenten, wenn dieser sein Materialangebot erstellt;
- Geben Sie ein Gebot zu einem niedrigeren Preis ab als vom Hersteller angeboten. In diesem Fall wird der Methanisierer über jedes andere Angebot eines anderen Methanisierers benachrichtigt, der für das Materialangebot des Produzenten in Frage kommt;
- Machen Sie ein Valorisierungsangebot, was bedeutet, dass der Produzent zustimmt, ein Valorisierungsangebot für sein Material zu abonnieren, das er ursprünglich verkaufen wollte.
7.2.2 Abschluss der Transaktion
Der Abschluss des Geschäfts im Sinne dieses Vertrages bedeutet alternativ:
- Annahme des wesentlichen Angebots durch den Methanisierer zu den Bedingungen, die der Produzent ursprünglich bei der Abgabe seines wesentlichen Angebots vorgeschlagen hat;
- Die Annahme des Gegenvorschlags eines Methanisierers durch den Produzenten jederzeit während des Auktionszeitraums;
- Validierung des höchsten Gebots, das über dem Mindestpreis liegt, am Ende des Zeitraums, den der Produzent für die Einholung von Geboten bei den Methanisierern vorgesehen hat;
- Die Annahme eines Bewertungsangebots für das ursprünglich zum Verkauf angebotene Material durch den Produzenten.
In all diesen Hypothesen führt die Validierung des wesentlichen Angebots oder des Gegenvorschlags des Methanisierers dann zur Validierung der Transaktion.
Sobald ein wesentliches Angebot angenommen wird, wird es geschlossen und die betroffenen Benutzer werden per E-Mail benachrichtigt.
Der Verkauf des Materials unterliegt den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Méthappro, die vom Hersteller frei ausgehandelt werden können, insbesondere auf der Grundlage seiner eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
In jedem Fall akzeptiert der Produzent ausdrücklich, dass der Produzent bei allen über die Plattform abgeschlossenen Transaktionen sein Material an Méthappro verkauft.
Wenn das Materialangebot abläuft, wird es von der Methappro-Plattform zurückgezogen und der Produzent hat 24 Stunden Zeit, der Plattform mitzuteilen, dass er den besten Preisvorschlag akzeptiert.
Nach Abschluss des Angebots sendet Méthappro eine Bestätigung per E-Mail an den von der Transaktion betroffenen Produzenten und Methanisierer.
7.3. Behandlungs- oder Verwertungsdienst für Material ohne Marktwert
Um einen Materialverarbeitungs-/Valorisierungsdienst zu erwerben, muss der Produzent zunächst sein Materialangebot zur Validierung durch Méthappro einreichen.
Innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden validiert Méthappro das Materialangebot, wenn es gültig ist und den AGB entspricht.
Nach der Validierung wird das Materialangebot für die vom Produzenten gewählte Dauer auf der Plattform veröffentlicht. Sobald es veröffentlicht ist, wird das Materialangebot nur an die für dieses Materialangebot berechtigten Methanisierer auf der Grundlage der von diesen bereitgestellten offiziellen Dokumente, ihrer behördlichen Genehmigung und ihres geografischen Gebiets und/oder ihres Einzugsgebiets versandt.
Wenn ihm das Materialangebot vorgelegt wird, kann der Methanisierer:
- Stimmen Sie zu, die Behandlungs-/Aufwertungsdienstleistung für La Matière zu dem vom Hersteller vorgeschlagenen Preis durchzuführen;
- Machen Sie ein Gegenangebot zur Behandlung/Rückgewinnung des Materials.
7.3.1. Gegenangebotsmechanismen
Wenn ein Methanisierer Kenntnis von einem wesentlichen Angebot erhält, kann er:
- Machen Sie ein Gegenangebot für eine Dienstleistung, die höher ist als die von Methappro vorgeschlagene;
- Im Falle eines Gegenangebots wird der Methanisierer über jedes andere Gegenangebot eines anderen Methanisierers, der für das wesentliche Angebot in Frage kommt, benachrichtigt.
7.3.2. Abschluss der Transaktion
Der Abschluss des Geschäfts im Sinne dieses Vertrages bedeutet alternativ:
- Annahme der Behandlung/Rückgewinnung des Materials durch den Methanisierer zu den Bedingungen, die der Hersteller ursprünglich bei der Anforderung der Dienstleistung vorgeschlagen hat;
- Annahme des Gegenangebots eines Methanisierers durch den Produzenten jederzeit während des Auktionszeitraums.
- Validierung des Gegenangebots, das den vom Produzenten gewünschten Bedingungen am nächsten kommt, am Ende der vom Produzenten gesetzten Frist für die Einholung von Gegenangeboten von den Methanisierern.
In all diesen Hypothesen führt die Validierung des Serviceangebots oder des Gegenangebots des Methanisierers dann zur Validierung der Transaktion.
Sobald ein Serviceangebot angenommen wird, wird es geschlossen und die Methanisierer, die ein Angebot abgegeben haben, werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Behandlung/Verwertung des Materials zwischen dem Hersteller und Méthappro unterliegt den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Méthappro, die vom Hersteller frei ausgehandelt werden können, insbesondere auf der Grundlage seiner eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
In jedem Fall akzeptiert der Produzent ausdrücklich, dass alle über die Plattform abgeschlossenen Transaktionen zum Kauf einer Dienstleistung durch den Produzenten von Méthappro führen.
Wenn das Serviceangebot abläuft, wird es von der Methappro-Plattform zurückgezogen und der Produzent hat 24 Stunden Zeit, der Plattform mitzuteilen, dass er den besten Preisvorschlag akzeptiert. Nach Ablauf von 24 Stunden ohne Annahme wird das beste Angebot nicht beibehalten und das Angebot wird von der Plattform zurückgezogen.
Wenn das Angebot mit einer Transaktion abgeschlossen wird, sendet die Methappro-Plattform jeweils eine E-Mail an den von der Transaktion betroffenen Produzenten und Methanisierer, um diese zu bestätigen.
7.4. Logistik und Lieferung
Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, muss das Material für den Transport zum betreffenden Methanisierungsstandort gesorgt werden. Die Verwaltung der Logistik und des Transports für die Lieferung des Materials an die Methanisierungsanlage wird in Anhang 2 geregelt.
Der Transport des Materials erfolgt im Allgemeinen durch Méthappro oder einen Méthappro-Dienstleister. Der Transport kann aber auch durch den Produzenten oder Methanisierer (oder Transportdienstleister des Produzenten oder Methanisierers) erfolgen.
Diese Entscheidung wird vor der Veröffentlichung des wesentlichen Angebots auf der Methappro-Plattform getroffen.
Der Preis des Materialangebots, der während der Veröffentlichung auf der Methappro-Plattform angezeigt wird, ist ein Preis, der an jedem berechtigten Methanisierungsstandort angegeben wird.
7.5. Erstellung von Angeboten durch den Hersteller
7.5.1. Erstellung von Materialangeboten
Der Produzent kann über seine Produzentenschnittstelle ein Materialangebot erstellen. Er ist dann für die zur Beschreibung seines wesentlichen Angebots bereitgestellten Informationen verantwortlich und verpflichtet sich, die Übereinstimmung zwischen den Informationen und dem angebotenen Material sicherzustellen. Es kann das Ergebnis einer Materialanalyse (intern oder von einem Labor durchgeführt) liefern, die voraussichtlich Garantien für die Qualität des Materials bietet.
Für jedes erstellte Materialangebot muss der Produzent Folgendes definieren und bereitstellen:
- Eine genaue Textbeschreibung des besagten Materials, des CED-Codes und gegebenenfalls des SPA sowie möglicherweise Fotos und ein Ergebnis einer Materialanalyse;
- Die Eigenschaften des Materials (methanogene Kraft, Trockenmassegehalt usw.);
- Ein Startdatum und ein Enddatum für die Bereitstellung des Materials;
- Eine in Tonnen ausgedrückte Gesamtmenge;
- Eine Lieferhäufigkeit (täglich, zweiwöchentlich, zweiwöchentlich, wöchentlich oder monatlich)
- Eine Art von Transaktion, nämlich:
- einen Verkauf, wenn er der Ansicht ist, dass das Material einen Marktwert hat;
- ein Kauf einer Dienstleistung, wenn er der Ansicht ist, dass das besagte Material keinen Marktwert hat;
- Ein Preis in Euro/Tonne für den Verkauf oder Kauf der Dienstleistung;
- Eine Gültigkeitsdauer seines Angebots (z. B.: 1 Tag, 5 Tage, 15 Tage oder 60 Tage);
- Eine Transportart;
- Der Hersteller wird sich bei der Veröffentlichung seines wesentlichen Angebots bemühen, die in seinem Angebot genannten Gesamtmengen und Lieferfristen bestmöglich einzuhalten. Im Falle einer geringfügigen Abweichung, insbesondere im Zusammenhang mit Produktionsrisiken, verpflichtet sich Méthappro jedoch, alternative Lösungen zu suchen und vorzuschlagen.
In jedem Fall richtet sich der Gesamtbetrag des endgültigen Kaufs durch den Methanizer nach der tatsächlich gelieferten Menge.
7.5.2. Erstellung von Transportangeboten
Der Produzent kann auf Wunsch eigene Transportangebote auf der Methappro-Plattform erstellen, um diese für die Lieferung seiner Materialien an die Methanisierer zu nutzen. Sie kann für jedes auf der Methappro-Plattform vorgeschlagene wesentliche Angebot entscheiden, ihr eigenes Transportangebot oder das von Méthappro zu nutzen. Es wird klargestellt, dass die Lieferung auch dann erfolgt, wenn der Hersteller das verkaufte Material liefert, nachdem das Material an Méthappro übergeben wurde.
Der Hersteller muss Méthappro bitten, ihn bei der Erstellung seiner eigenen Transportangebote zu unterstützen.
Für jedes erstellte Transportangebot muss der Hersteller Folgendes definieren und bereitstellen:
- Eine Art LKW;
- Die Postleitzahl des Produktionsstandorts (Abgangsabteilung);
- Die Lieferabteilung oder ein Kilometerradius;
- Ein Preis pro Transport oder ein Preis pro Kilometer;
- Ein Enddatum der Gültigkeit des Angebots.
Der Produzent muss Méthappro die Daten zur Verfügung stellen, die die Integration der Transportangebote auf der Methappro-Plattform ermöglichen.
Für den auf der Plattform bestellten Materialtransport gilt in jedem Fall Anhang 2 dieser AGB.
7.6. Präsentation von Angeboten an Methanisierer
Methanisierer, die für die Behandlung und/oder Rückgewinnung des Materials in Frage kommen, werden auf der Grundlage gesundheits- und umweltrechtlicher Kriterien (Präfekturgenehmigung und Gesundheitsgenehmigung) ausgewählt, um den Herstellern Behandlungs-/Rückgewinnungslösungen zu garantieren, die den Vorschriften entsprechen.
Wenn der Produzent den Transport des Materials nicht selbst durchführt, sucht die Methappro-Plattform nach dem besten Transportangebot für jeden der ausgewählten Methanisierer, basierend auf logistischen Kriterien, dem Standort des Herstellers und des Methanisierungsstandorts sowie den Eigenheiten Eigenschaften der besagten Materie.
Jeder Methanisierer, der zur Verarbeitung des Materials berechtigt ist und für den ein geeignetes Transportangebot vorliegt, wird per E-Mail über das Vorhandensein eines neuen Materialangebots für ihn auf der Methappro-Plattform benachrichtigt.
Das Materialangebot wird auf der Methappro-Plattform mit den folgenden Informationen angezeigt:
- Eine Textbeschreibung des Materials, der CED-Code und ggf. SPA sowie möglicherweise Fotos und ein Ergebnis der Materialanalyse;
- Ein Startdatum und ein Enddatum für die Bereitstellung des Materials;
- Eine in Tonnen ausgedrückte Gesamtmenge;
- Eine Lieferhäufigkeit;
- Eine Art von Transaktion, nämlich der Verkauf von Material, wenn es einen Marktwert hat, oder die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Förderung eines Materials ohne Marktwert;
- Ein Preis in Euro/Tonne, der den Transport des besagten Materials zwischen dem Standort des Produzenten und dem Methanisierungsstandort beinhaltet. Der Preis ist für jeden Methanisierer individuell;
- Die verbleibende Zeit bis zum Ablauf des Angebots;
- Eine Beschreibung der Transportart.
8. ROLLE VON Méthappro
8.1. Allgemeine Bestimmungen
Die Mission von Méthappro besteht darin, Produzenten und Methanisierer bei der Nutzung der Plattform zu unterstützen und auf diese Weise zu helfen, (i) Produzenten Lösungen für die Behandlung/Verwertung ihres Materials zu finden; (ii) die Methanisierer, um Materialien zu kaufen oder Verarbeitungsdienstleistungen zu verkaufen.
Zu diesem Zweck prüft Méthappro zunächst die Registrierung jedes Produzenten und Methanizer-Nutzers, dann den Inhalt und die Konsistenz der vom Produzenten erstellten Materialangebote.
Der Zeitaufwand für die Analyse und Überprüfung eines wesentlichen Angebots beträgt zweiundsiebzig (72) Arbeitsstunden. Méthappro behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung eines wesentlichen Angebots abzulehnen, das nicht den in diesen AGB definierten Merkmalen entspricht.
Sobald die Transaktion validiert wurde, wird die Logistik des Vorgangs gemäß den Bedingungen dieser AGB und ihres Anhangs 2 organisiert.
Über die Plattform fließen keine Finanzströme. Dort erfolgt lediglich die Formalisierung der Transaktion. Die Finanzdienstleistungen von Méthappro sind für die Durchführung der mit der Transaktion mit Benutzern verbundenen rechtlichen und buchhalterischen Formalitäten verantwortlich.
Méthappro gibt gegenüber den Präfekten des Departements vorab Erklärungen ab, um im Hinblick auf den Verkauf oder die Verarbeitung des Materials zwischen dem Produzenten und dem Methanisierer zu vermitteln.
8.2. Loyalität, Klarheit und Transparenz
Méthappro handelt neutral, klar und transparent, wobei festgelegt wird, dass Broker appro ORGANIQUE ein Unternehmen der Broker appro-Gruppe ist, ebenso wie einige der auf der Plattform aufgeführten Produzenten.
Gemäß Artikel 242 bis des Allgemeinen Steuergesetzbuchs ist Méthappro verpflichtet, den Parteien bei jeder Transaktion faire, klare und transparente Informationen über die steuerlichen und sozialen Pflichten zu übermitteln, die den Personen obliegen, die Transaktionen über die Vermittlung von Methappro durchführen Plattform.
Die bereitzustellenden Informationen beziehen sich auf die Steuersysteme und Sozialvorschriften, die für Einnahmen und Einkünfte aus diesen Geschäften gelten. Sie betreffen auch die Melde- und Zahlungspflichten gegenüber der Steuerverwaltung und den Sozialversicherungsbeiträgen, die sich aus der Transaktion ergeben, sowie die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung dieser Pflichten verhängt werden (Artikel 23 L Sexies des Anhangs IV des CGI).
Methode:
- Wird den Nutzern im Januar eines jeden Jahres elektronisch eine zusammenfassende Aufstellung aller im vorangegangenen Kalenderjahr über die Plattform durchgeführten Transaktionen zusenden (Artikel 242bis Absatz 2 des CGI). Zusätzlich zum Gesamtbruttobetrag und der Anzahl der Transaktionen sind die Angaben, die in diesem Dokument enthalten sein müssen, in den Artikeln 23 L septies ff. des Anhangs IV des CGI vorgesehen.
- Wird allen Nutzern bei jeder Transaktion möglichst genaue Informationen über ihre sozialen und steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Materialien über die Plattform zur Verfügung stellen, insbesondere darüber, dass ihre über die Plattform erzielten Einnahmen voraussichtlich steuerlichen und sozialen Verpflichtungen unterliegen , mit Hypertext-Links zu den Websites der betreffenden Verwaltungen (Artikel 242bis Absatz 1 des CGI, vgl. Anhang 1: Informationen zu zivil- und steuerrechtlichen Pflichten);
- Wird der Steuerverwaltung spätestens am 31. Januar eines jeden Jahres elektronisch ein Dokument mit einer Zusammenfassung aller in den zusammenfassenden Abrechnungen enthaltenen Informationen zusenden, die den Nutzern der Plattform zugesandt werden, mit einer zusätzlichen Angabe des Betrags der in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen (Artikel 242bis Absatz 3 des CGI).
Abschließend wird der Benutzer darüber informiert, dass Méthappro keinen Produzenten dadurch bevorzugt, dass seine Materialangebote vorrangig präsentiert werden, es sei denn, der Produzent bittet Méthappro um Einschränkungen (geografischer oder technischer Art).
Daher werden die Materialien nach folgenden Kriterien präsentiert:
- Die Spezifikationen des Materialangebots (CED-Code, SPA usw.);
- Die behördlichen Genehmigungen der Methanisierer;
- Das geografische Gebiet der Produzenten- und Methanisierungsstandorte;
- Einzugsgebiete.
9. PREISE: ANGEZEIGTE PREISE UND PROVISIONEN VON Méthappro
9.1. Materie hat einen Marktwert
Wenn das vom Hersteller angebotene Material einen Marktwert („positiver Preis“) hat, stellt Méthappro dem Methanisierer einen Pauschalpreis von 5 Euro ohne Steuern pro Tonne Material in Rechnung, zu dem eine Provision von 10 % des Betrags ohne Steuern hinzukommt die Gesamttransaktion (einschließlich Transport).
9.2. Materie hat keinen Marktwert
Wenn das vom Produzenten angebotene Material keinen Marktwert hat und der Produzent eine Verarbeitungsdienstleistung für sein Material wünscht („negativer Preis“), stellt Méthappro dem Produzenten einen Festpreis von 5 Euro ohne Steuern pro Tonne verarbeiteten Materials in Rechnung.
9.3. Bedingungen
Der Preis der auf der Methappro-Plattform angezeigten Materialangebote beinhaltet:
- Der Verkaufspreis des Materials durch den Produzenten (9.1) oder der Preis für die Behandlung des Materials (9.2.) durch den Methanisierer;
- Die Transportkosten;
- Die Provision geht an Méthappro.
Für den Fall, dass ein auf der Plattform vorgeschlagenes wesentliches Angebot nicht zu einer Transaktion führt, erhält Méthappro keine Provision.
Außerdem ist für dasselbe Materialangebot der für jeden Methanisierer angekündigte Preis von seinem Standort abhängig, was sich auf die Transportkosten des Materials auswirkt. Die von Méthappro erstellten Rechnungen enthalten die Einzelheiten dieser Kosten.
10. PFLICHTEN
10.1. Nutzung der Plattform
Der Nutzer garantiert, dass er die Methappro-Plattform ausschließlich zu beruflichen Zwecken gemäß diesen AGB nutzt.
Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
Benutzer erklären sich damit einverstanden, Folgendes zu unterlassen:
- die Methappro-Plattform auf illegale Weise, für illegale Zwecke oder in einer mit diesen AGB unvereinbaren Weise zu nutzen;
- die Methappro-Plattform für die Verbreitung, das Hosting, die Verarbeitung, die Verbreitung, die Speicherung oder die Verwaltung von anstößigen, verleumderischen, belästigenden, verleumderischen, obszönen, pornografischen oder bedrohlichen Materialien oder von falschen oder irreführenden Materialien oder zur Verletzung der Privatsphäre anderer zu nutzen;
- den gesamten oder einen Teil des auf der Plattform erscheinenden Inhalts zu verkaufen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu verteilen, zu übertragen oder unterzulizenzieren oder Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf Methappro zu irgendeinem Zweck zu gestatten oder zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren , zu ändern, in einer für den Benutzer lesbaren Form anzuzeigen, zu versuchen, Quellcodes zu entdecken oder Software zu verwenden, die einen Teil der Plattform aktiviert oder ausmacht;
- sich als eine andere natürliche oder juristische Person auszugeben oder ihre Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person falsch anzugeben oder anderweitig falsch darzustellen;
- um personenbezogene Daten von anderen Nutzern der Plattform für beliebige Zwecke zu sammeln;
- versuchen, sich unbefugten Zugriff auf das Computersystem der Plattform zu verschaffen oder sich an Aktivitäten zu beteiligen, die die Plattform stören, deren Qualität mindern, deren Leistung beeinträchtigen oder deren Funktionalität beeinträchtigen;
- die Methappro-Plattform für missbräuchliche Zwecke nutzen, indem Sie absichtlich Viren oder andere Schadprogramme einschleusen und versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Plattform zu verschaffen;
- die Methappro-Plattform sowie Méthappro in sozialen Netzwerken oder anderen Kommunikationsmitteln zu verunglimpfen.
Wenn Méthappro aus irgendeinem Grund der Ansicht ist, dass Benutzer diese AGB nicht einhalten, kann Méthappro jederzeit den Zugriff auf die Plattform unter den in diesen AGB beschriebenen Bedingungen sperren oder kündigen.
10.2. Pflichten der Produzenten
Jeder Produzent, der die Plattform nutzt, verpflichtet sich, diese AGB sowie alle Anhänge zu respektieren, die je nach den von ihm bei der Bestellung getroffenen Entscheidungen gelten können.
Jeder Produzent, der die Methappro-Plattform nutzt, verpflichtet sich, sich nicht an unlauteren Wettbewerbshandlungen zu beteiligen, die Méthappro schaden. Andernfalls kann Méthappro ungeachtet der Zahlung von Schadensersatz die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der vom Hersteller erfassten Bestellungen verlangen.
Der Produzent ist für die Informationen verantwortlich, die er bei der Erstellung der Materialangebote auf der Methappro-Plattform bereitstellt, einschließlich der Ergebnisse der Analyse der Materialien und deren regulatorische Richtigkeit. Der Produzent hat die Möglichkeit, sich von Méthappro bei der Bereitstellung der Informationen unterstützen zu lassen, bleibt jedoch Herausgeber des endgültigen Inhalts und muss daher die damit verbundene Verantwortung übernehmen, wobei Méthappro nur im Rahmen seiner allgemeinen Beratungspflicht handelt.
Der Produzent verpflichtet sich, das Material, das er auf der Methappro-Plattform angeboten hat, zu den Bedingungen bereitzustellen, die er selbst bei der Erstellung seines Materialangebots festgelegt hat, ab dem Zeitpunkt, an dem das Angebot auf der Methappro-Plattform veröffentlicht wird und dies zu einer Transaktion führt .
10.3. Pflichten des Methanisierers
Der Methanisierer verpflichtet sich, diese AGB bei jeder Nutzung der Methappro-Plattform und die AGB des Unternehmens bei jeder Bestellung über die Methappro-Plattform zu respektieren.
Um die Dienste der Methappro-Plattform nutzen zu können, muss der Methanizer ein Methanizer-Konto erstellen.
Der Methanisierer ist Garant für die Informationen, die er bei der Erstellung seiner Methanisierungsstandorte auf der Methappro-Plattform bereitstellt, und ist verpflichtet, Méthappro im Falle einer Änderung dieser Informationen und insbesondere der rechtlichen Informationen (Präfekturgenehmigung und Gesundheitsgenehmigung) unverzüglich zu benachrichtigen. Der Methanisierer hat die Möglichkeit, von Méthappro bei der Bereitstellung seiner Informationen unterstützt zu werden, bleibt aber dafür verantwortlich.
Der Methanisierer verpflichtet sich, das Material, das er im Rahmen einer Dienstleistung erworben und/oder verarbeitet hat, gemäß den Bedingungen des auf der Methappro-Plattform präsentierten Materialangebots zu erhalten.
10.4. Pflichten von Méthappro
Méthappro gewährleistet lediglich die Konsistenz der vom Produzenten auf der Methappro-Plattform bereitgestellten Informationen. Méthappro kann sich bei Bedarf an den Produzenten wenden, um zusätzliche Informationen zu erhalten, und kann das Materialangebot mit Zustimmung des Produzenten ändern, bevor es die Materialangebote auf der Methappro-Plattform veröffentlicht.
Méthappro verpflichtet sich:
- alles tun, um sicherzustellen, dass das wesentliche Angebot innerhalb von maximal 72 Stunden online gestellt wird;
- Unterstützung bei der Nutzung der Methappro-Plattform leisten und alle verfügbaren Mittel einsetzen, um deren ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Auf der Methappro-Plattform steht ein Kontaktformular zur Verfügung, um den Austausch zu erleichtern.
- seine Fähigkeiten und sein Fachwissen den Nutzern als Spezialist im Bio-Sektor zur Verfügung zu stellen, um die betriebliche Effizienz der Nutzer zu verbessern;
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Lieferung der Materialien gemäß den Bestimmungen in Anhang 2, außer in Fällen höherer Gewalt oder wenn ein Benutzer sich dafür entschieden hat, seine eigene Transportlösung zu verwenden, um die Materialien selbst zu transportieren.
11. VERANTWORTUNG
Méthappro ist bestrebt, nach besten Kräften die Richtigkeit und Aktualität der auf der Plattform verbreiteten Informationen und Inhalte sicherzustellen und behält sich das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu korrigieren.
Die Haftung von Méthappro ist auf direkte Schäden beschränkt, die aus einer Fehlfunktion der Plattform oder einem Verstoß gegen die AGB resultieren.
Méthappro kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden des Benutzers im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichte haftbar gemacht werden.
Folglich lehnt Méthappro jegliche Haftung für Schäden ab, die durch betrügerisches Eindringen Dritter entstehen, das zu einer Änderung oder Änderung der auf der Plattform angezeigten Informationen/Inhalte führt oder einem Benutzer Schaden zufügt; und ganz allgemein für alle Schäden, unabhängig von deren Ursache, Herkunft, Art oder Folgen, die durch den Zugriff oder die Unfähigkeit einer anderen Person auf die Plattform verursacht werden.
12. HÖHERE GEWALT
Méthappro kann nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung haftbar gemacht oder als Verstoß gegen diese AGB angesehen werden, wenn die Ursache der Verzögerung oder Nichterfüllung mit einem Fall höherer Gewalt zusammenhängt.
Höhere Gewalt liegt in Vertragsangelegenheiten vor, wenn ein vom Schuldner nicht zu vertretendes Ereignis, das bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können, die Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Schuldner verhindert.
Bei vorübergehender Behinderung wird die Erfüllung der Verpflichtung ausgesetzt, es sei denn, dass die daraus resultierende Verzögerung die Beendigung des Vertrages rechtfertigt. Wenn das Hindernis endgültig ist, wird der Vertrag automatisch gekündigt und die Parteien werden unter den in den Artikeln 1351 und 1351-1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen von ihren Verpflichtungen befreit .
Daher kann Méthappro nicht haftbar gemacht werden, insbesondere im Falle eines Hackerangriffs, der Nichtverfügbarkeit von Materialien, Vorräten, Ersatzteilen, persönlicher Ausrüstung oder anderen; und Unterbrechung, Aussetzung, Reduzierung oder Störungen der Elektrizität oder anderer oder jeglicher Unterbrechungen elektronischer Kommunikationsnetze sowie im Falle des Eintretens von Umständen oder Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von Méthappro liegen und nach dem Abschluss der AGB eintreten und die Ausführung verhindern unter normalen Bedingungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Benutzer in einer solchen Situation keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung geltend machen und keine Maßnahmen gegen Méthappro ergreifen kann. Im Falle des Eintritts eines der oben genannten Ereignisse wird Méthappro sich bemühen, den Nutzer so schnell wie möglich zu informieren.
13. Hypothesen zur Aussetzung und Beendigung
13.1. Suspension
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen oder der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie mangelnder Kooperation und/oder Illoyalität und wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, die beobachteten Handlungen einzustellen, kann Méthappro die Bezugnahme auf die betreffenden Handlungen automatisch aussetzen Wesentliche Angebote und allgemeiner Zugang zu den Diensten für die betroffenen Benutzer, ohne Entschädigung und ohne vorherige Ankündigung.
Diese Entscheidung wird dem Nutzer per E-Mail sowie per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt.
Méthappro kann das Benutzerkonto offline schalten, damit der Produzent oder Methanisierer die festgestellten Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Einschreibens mit Empfangsbestätigung beheben kann. Wenn der Nutzer nach Ablauf dieser Frist die verschiedenen Verstöße nicht behoben hat, kann Méthappro die AGB kündigen und damit das Konto des Nutzers löschen.
Méthappro kann die Referenzierung der Materialangebote des Herstellers aussetzen, wenn die Beschwerdequote der Methanisierer in den letzten vierzig (40) Tagen mehr als 5 % beträgt.
13.2. Beendigung
Die AGB werden intuitu personae unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Nutzers und der bestehenden Beziehungen zwischen Méthappro und dem Nutzer geschlossen. Folglich kann Méthappro die AGB im Falle einer Übernahme des Nutzers durch einen Dritten oder einer Übertragung der Tätigkeit des Nutzers auf einen Dritten automatisch kündigen.
- Kündigung ohne Angabe von Gründen
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, bei Méthappro ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung die Kündigung seiner Registrierung auf der Plattform zu beantragen.
Der Produzent, der nicht mehr wünscht, dass seine Materialangebote auf der Plattform erwähnt werden, muss einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an die Adresse des Hauptsitzes von Méthappro senden.
Méthappro hat außerdem die Möglichkeit, die Registrierung des Benutzers mit einer Frist von einem (1) Monat ab dem Versand eines eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung der Kündigungsinformationen an den Benutzer zu kündigen.
- Kündigung wegen Inaktivität
Im Falle der Inaktivität des Produzenten, der von den Dienstleistungen profitiert, d. h. wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten ab der letzten Transaktion keine Transaktionen durchgeführt wurden, behält sich Méthappro das Recht vor, die Referenzierung des Materials des Produzenten auszusetzen und/oder einzustellen Angebote auf einfache Benachrichtigung.
- Kündigung wegen Verschuldens
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes einer Partei gegen mindestens eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag können diese AGB von der anderen Partei gekündigt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Kündigung automatisch fünfzehn (15) Tage nach Absendung einer förmlichen Aufforderung zur Einhaltung erfolgt, die jedoch ohne Wirkung bleibt. Die formelle Mitteilung, in der unbedingt die geltend gemachten Beschwerden und die Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung geltend gemacht wird, angegeben werden müssen, wird per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.
13.3. Folgen der Kündigung – Umkehrbarkeit
Die Kündigung hat automatisch die Entfernung der wesentlichen Angebote des Herstellers, die Beendigung des Zugangs zu den Diensten sowie die Kündigung aller dem Nutzer angebotenen Dienste zur Folge.
In jedem Fall kann der Zugriff auf die Dienste erst nach vollständiger Abwicklung der letzten laufenden Transaktion beendet werden. Abschließend wird klargestellt, dass Méthappro sich dann das Recht vorbehält, jede von einem Methanisierer bezüglich einer seiner vergangenen Transaktionen eingereichte Beschwerde an den Produzenten weiterzuleiten, und die Möglichkeit der Kommunikation im Hinblick auf seine Zusammenarbeit mit dem Produzenten für einen weiteren Zeitraum behält von zwei (2) Monaten ab Erhalt des Kündigungsschreibens.
Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich Méthappro, dem Nutzer innerhalb von dreißig (30) Tagen sämtliche Kontodaten zurückzugeben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Méthappro die Möglichkeit hat, mit der Vernichtung dieser Daten, Dateien und Dokumente fortzufahren, wenn der Benutzer nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach Ablauf der AGB seinen Wunsch geäußert hat, diese Rückerstattung zu erhalten.
Sofern die Kündigung nicht auf ein Verschulden von Méthappro zurückzuführen ist, sind im Falle der Kündigung der AGB alle vom Nutzer gegenüber Méthappro geschuldeten Beträge sofort fällig.
Im Falle einer Kündigung aufgrund eines Verschuldens des Nutzers kann dieser erst dann eine neue Registrierungsanfrage auf der Plattform stellen, wenn er für Méthappro zufriedenstellende Lösungen und Zusagen vorgelegt hat, um den Vorfall nicht zu wiederholen.
Die Artikel „Geistiges Eigentum“, „Haftung“ und „Datenschutz“ bleiben im Falle einer Kündigung für einen weiteren Zeitraum von fünf (5) Jahren in Kraft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder durch Gesetz oder Verordnung anderweitig vorgesehen ist.
14. GEISTIGES EIGENTUM
14.1. Allgemeine Bestimmungen
Méthappro gewährt dem Nutzer eine einfache Lizenz zur Nutzung der Plattform für die gesamte Laufzeit dieses Vertrags und weltweit. Diese Lizenz ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Jede andere Nutzung der Plattform und ihrer Inhalte ist vom Geltungsbereich dieser Lizenz ausgeschlossen und kann nicht ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung von Méthappro durchgeführt werden.
Mit dem Zugriff auf die Plattform erkennen Nutzer ausdrücklich an, dass die Website, der/die beigefügten Code(s), die entsprechenden Softwarelösungen und deren Inhalte, Werke, Bilder, Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Illustrationen, Layouts, Logos, Texte und sonstige Inhalte das ausschließliche Eigentum sind Eigentum von Méthappro oder eines Dritten, von dem es die ausschließliche Vereinbarung erhalten hat. Alle diese Elemente sind durch das Gesetz über geistiges Eigentum sowie durch geltende internationale Verträge und Vereinbarungen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte geschützt.
Jegliche Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt, ebenso wie jede Darstellung, Bearbeitung, Verwertung, Verbreitung, Verbreitung, kommerzielle Nutzung, Übersetzung, Anordnung, Transformation oder jegliche Schaffung von Werken, die von allen oder einem Teil der Werke und Inhalte oder anderen darin erscheinenden Elementen oder Informationen abgeleitet sind der Plattform, auf welchem Medium auch immer und durch welches Verfahren auch immer, aktuell oder zukünftig.
Méthappro verbietet außerdem ausdrücklich:
- Die Extraktion durch dauerhafte oder vorübergehende Übertragung des gesamten Inhalts oder eines qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teils der Inhalte der an die Plattform angeschlossenen Datenbanken auf ein anderes Medium, mit welchen Mitteln und in welcher Form auch immer;
- Die wiederholte und systematische Extraktion oder Wiederverwendung qualitativ oder quantitativ unwesentlicher Teile des Inhalts der Datenbank der Plattform;
- Wiederverwendung durch öffentliche Zugänglichmachung des gesamten Inhalts oder eines qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teils einer der mit der Plattform verbundenen Datenbanken, unabhängig von der Form.
Bei diesen Handlungen handelt es sich wahrscheinlich um Fälschungen, die straf- und zivilrechtlich strafbar sind und die Haftung des Urhebers nach sich ziehen.
14.2. Zeichen von Méthappro
Die Marke Methappro® ist eine französische Marke, die von Méthappro beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum eingetragen wurde. Jegliche Darstellung und/oder Vervielfältigung und/oder teilweise oder vollständige Verwertung der Marken, gleich welcher Art, ist völlig verboten und stellt eine Fälschung dar, die straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den Urheber nach sich ziehen kann.
15. VERWENDUNG VON HYPERTEXT-LINKS
Für die auf der Methappro-Plattform eingerichteten Hypertext-Links zu anderen Websites kann Méthappro nicht haftbar gemacht werden.
Méthappro kann auch nicht und unter keinen Umständen für Hypertext-Links verantwortlich gemacht werden, die Benutzer zur Plattform weiterleiten könnten, und jede Verwendung oder Implementierung eines solchen Hypertext-Links ohne seine Genehmigung ist verboten und zieht möglicherweise die Haftung seines Autors nach sich.
16. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten und deren Verarbeitung unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: „DSGVO“). Méthappro hat alle ihm obliegenden Erklärungen abgegeben und hält sich allgemein an die IT- und Freiheitsvorschriften. Méthappro verfügt über einen Korrespondenten für Informationstechnologie und Freiheiten (CIL), der ein Register der Verarbeitungsvorgänge führt, einschließlich der über die Plattform durchgeführten Verarbeitungsvorgänge. Méthappro verpflichtet sich, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, die es über die Plattform verarbeiten muss, sei es als Datenverantwortlicher, gemeinsamer Verwalter oder Subunternehmer.
Empfänger der Daten sind Méthappro und etwaige Subunternehmer für die Ausführung des Dienstes.
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 39 und 40 des Datenschutzgesetzes sowie den Bestimmungen der Artikel 15, 16 und 17 der DSGVO hat der Nutzer ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Aktualisierung, Übertragbarkeit und Löschung der ihn betreffenden Informationen , die er ausüben kann, indem er sich an Méthappro wendet:
- Oder über verschiedene Formulare und Funktionen auf unserer Website www.Methappro.Courtier appro.fr , insbesondere über das Kontaktformular.
- Entweder per E-Mail an Operator@Methappro.Courtier appro.fr
- Entweder per Post an folgende Adresse:
Wohnmobil-Versorgungsmakler FRANKREICH – Abteilung Digital & E-Business
Tour CB21 – 16, Place de l’iris – 92040 Paris La Défense Cedex
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 38 des Datenschutzgesetzes und den Bestimmungen des Artikels 21 der DSGVO kann der Nutzer außerdem aus legitimen Gründen der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widersprechen.
Für weitere Informationen zu den Richtlinien von Méthappro zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird der Benutzer gebeten, die Vertraulichkeitsrichtlinie unter folgender Adresse einzusehen: www.Methappro.Courtier appro.fr/politique-de-confidentialite
17. VERTRAULICHKEIT
Jede Partei verpflichtet sich, die von der anderen Partei im Rahmen der Nutzung der Plattform direkt oder indirekt mitgeteilten vertraulichen Informationen ganz oder teilweise nur zur strikten Umsetzung dieser AGB zu verwenden.
Jede nachgewiesene Offenlegung kann die Haftung des Autors nach sich ziehen, unabhängig vom Grund der Offenlegung.
Die in dieser Klausel festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für alle oder einen Teil der vertraulichen Informationen, sofern:
- Es war vor seiner Offenlegung rechtmäßiges Eigentum der empfangenden Partei;
- Sie wurden der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig mitgeteilt;
- Sie unterliegen einer gesetzlichen Offenlegungspflicht durch jedes zuständige Gericht, jede zuständige Behörde oder Verwaltung.
Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt nach Ablauf der Vereinbarung und für einen weiteren Zeitraum von drei (3) Jahren bestehen, bis die vertraulichen Informationen auf andere Weise als durch einen Verstoß der empfangenden Partei in die Öffentlichkeit gelangen.
18. ÄNDERUNG DER Methappro-PLATTFORM
Méthappro behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Inhalte zu ändern, zu korrigieren, zu löschen oder die Methappro-Plattform vorübergehend zu unterbrechen, insbesondere zu Wartungszwecken.
Méthappro behält sich außerdem das Recht vor, alle auf der Methappro-Plattform angezeigten Daten, Dateien und Inhalte zu entfernen und/oder zu löschen, die gegen die AGB, die rechtlichen Hinweise und geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
19. GÜLTIGKEIT DER CGU
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB im Hinblick auf eine geltende Gesetzes- oder Verordnungsbestimmung und/oder eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung für nichtig erklärt werden, gilt dies als ungeschrieben, hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln bleiben in vollem Umfang anwendbar.
Eine solche Änderung oder Entscheidung berechtigt den Nutzer in keiner Weise dazu, diese AGB zu missachten.
20. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel dieser AGB weder dauerhaft noch vorübergehend verlangt hat, kann unter keinen Umständen als Verzicht auf diese Klausel angesehen werden.
Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen den am Anfang der Klauseln aufgeführten Überschriften und diesen werden die Überschriften für nicht existent erklärt.
21. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEITEN
Diese AGB unterliegen französischem Recht.
In Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Pariser Berufungsgerichts für die Entscheidung über Streitigkeiten aller Art oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieser AGB zuständig, ungeachtet der Pluralität der Beklagten und Nebenbeklagten oder zusammenfassende Anfragen oder Garantieanrufe.
22. KONTAKT
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zu diesen AGB haben, können Sie Méthappro über das folgende Formular kontaktieren: www.Methappro.Courtier appro.fr/contact/new
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ANHANG 1
Informationspflicht des Nutzers zu steuerlichen und sozialen Belangen
In Anwendung von Artikel 242 bis 1° CGI sind Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet, die Nutzer bei jeder Transaktion über die steuerlichen und sozialen Pflichten zu informieren, die ihnen im Zusammenhang mit den über die Plattform erzielten Einnahmen obliegen.
Unternehmen, die Menschen aus der Ferne auf elektronischem Wege miteinander verbinden, um eine Ware zu verkaufen, eine Dienstleistung zu erbringen oder eine Ware oder Dienstleistung auszutauschen oder gemeinsam zu nutzen, sind zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichtet.
Artikel 23 L sexies des Anhangs IV des CGI legt fest, dass sich die bereitzustellenden Informationen auf die Steuersysteme und Sozialvorschriften beziehen, die für Einnahmen und Einkünfte aus diesen Geschäften gelten. Sie betreffen auch die sich aus der Transaktion ergebenden Melde- und Zahlungspflichten gegenüber der Steuerverwaltung und den Sozialversicherungsbeiträgen sowie die bei Nichteinhaltung dieser Pflichten verhängten Sanktionen.
Die Hypertext-Links zu den Websites der Steuerverwaltung und der Sozialversicherungsträger, die diese Informationen enthalten, lauten wie folgt [1]:
- auf www.impots.gouv.fr , bezüglich steuerlicher Verpflichtungen, unter folgendem Link: https://www.impots.gouv.fr/portail/node/10841
- auf www.urssaf.fr , betreffend soziale Verpflichtungen, unter folgendem Link: https://www.urssaf.fr/portail/home/espaces-dedies/activites-relevant-de-leconomie.html
In Informationsblättern werden nützliche Informationen zu den Regeln für die Einkommensteuererklärung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zusammengestellt. Die folgenden Blätter sind auch unter folgenden Adressen erhältlich:
- https://www.economie.gouv.fr/files/files/PDF/2017/eco-collabo-fiscal-vente-biens.pdf
- https://www.economie.gouv.fr/files/files/PDF/cotisations_sociales_vente.pdf .
Über die Methappro-Plattform erzielte Einnahmen können steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. Nutzer der Plattform müssen die in der geltenden Steuer- und Sozialgesetzgebung vorgeschriebenen Melde- und Zahlungspflichten gegenüber der Steuerverwaltung und den Einziehungsstellen für Sozialbeiträge einhalten, unter Androhung von Sanktionen.
Die nachstehenden Erläuterungen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie ersetzen nicht die Lektüre von Gesetzestexten, Kommentaren der Verwaltung und der Rechtsprechung. Méthappro weist darauf hin, dass die oben genannten Regeln Änderungen unterliegen (insbesondere die unterschiedlichen Schwellenwerte, die jedes Jahr neu bewertet werden) und dass jeder Benutzer allein für seine rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich ist.
Darüber hinaus haben die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungen die Möglichkeit, diese Basisinformationen zu vervollständigen und etwaige Fragen zu beantworten.
Méthappro empfiehlt daher jedem Nutzer, sich im Zweifelsfall an sein Finanzamt, seine Sozialversicherungskasse oder eine Fachberatung zu wenden.
[1] BOI-BIC-DECLA-30-70-40-20-20200221 §10
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ANHANG 2
Méthappro „Transportangebot“: Vertragsbedingungen
1. Vor der Veröffentlichung des wesentlichen Angebots
Der Transport des Materials wird im Allgemeinen von Méthappro übernommen, das diesen Service ganz oder teilweise einem Dritten anvertrauen kann. Der Transport kann auch vom Benutzer, Produzenten oder Methanisierer oder sogar von einem Drittdienstleister durchgeführt werden, dem ein Benutzer den gesamten oder einen Teil des Transports anvertraut.
Diese Entscheidung wird vor der Veröffentlichung des wesentlichen Angebots auf der Methappro-Plattform getroffen.
Der Preis des Materialangebots, der bei Veröffentlichung auf der Methappro-Plattform angezeigt wird, ist ein Preis, der auf jeder Website der berechtigten Methanisierer angegeben ist.
1.1. Transport organisiert von Méthappro
Vor der Veröffentlichung des Angebots berechnet Méthappro ein Angebot für die Transportdienstleistung und stellt es in die Methappro-Plattform ein.
1.2. Vom Produzenten oder Methanisierer organisierter Transport
Vor der Abgabe eines Angebots an Méthappro übermittelt der Produzent oder Methanisierer Méthappro die Transportangebote und ermöglicht so die Integration der Daten auf der Methappro-Plattform. Der Produzent oder Methanisierer muss Folgendes definieren und bereitstellen:
- Der Typ des LKWs, der zum Transport des Materials verwendet wird;
- Die Postleitzahl des Produktionsstandorts (Abgangsgemeindecode);
- Die möglichen Zustellabteilungen (im Einzugsgebiet);
- Der Preis pro LKW;
- Das Enddatum des Angebots.
Wenn das Materialangebot auf der Methappro-Plattform veröffentlicht wird, werden die den berechtigten Methanisierern angezeigten Preise auf der Grundlage der vom Produzenten oder Methanisierer bereitgestellten Angebote berechnet.
2. Wenn die Transaktion abgeschlossen ist
Unabhängig von der Art der abgeschlossenen Transaktion (Verkauf von Material oder Behandlungs-/Aufwertungsdienstleistung des Materials) wird die Abwicklung und Lieferung durch Méthappro, den Hersteller oder den Methanisierer (oder den Transportdienstleister des einen von ihnen), sichergestellt Methanisierer betroffen.
2.1. Transport organisiert von Méthappro
Méthappro organisiert Transportvorgänge entweder mit einem Dienstleister (Transporteur) oder mit dem Logistikdienstleister Courtier appro RV France auf der Grundlage der von den Nutzern bereitgestellten Informationen aus der auf der Methappro-Plattform übermittelten Transaktion (Material, Lieferort). Entladeort, logistische und finanzielle Elemente).
Méthappro kontaktiert den Produzenten und den Methanisierer, um Folgendes zu validieren:
- Dateidaten – insbesondere Lade-/Lieferpläne;
- Regulatorische Verwaltungsdokumente (Protokoll, Be- und Entladen usw.);
- Die technischen Mittel, die umgesetzt werden sollen (LKW-Typ, Beladepläne, Entladung usw.)
Méthappro schließt Verträge zwischen dem Produzenten und dem Methanisierer (Verkauf oder Bereitstellung von Dienstleistungen) und im Falle des Transports durch Dritte mit dem Transporteur (Kauf von Dienstleistungen) ab.
Die Verantwortung für die Transportvorgänge gegenüber dem Produzenten und dem Methanisierer liegt bis zum Zeitpunkt der Entladung des Materials am Methanisierungsstandort bei Méthappro. Sobald das Material entladen wurde, liegt die Verantwortung beim Methanisierer.
2.2. Vom Benutzer organisierter Transport
Méthappro sammelt die für die Organisation des Transports erforderlichen Informationen auf der Grundlage der von den Benutzern bereitgestellten Informationen aus der auf der Methappro-Plattform durchgeführten Transaktion (Material, Ladeort, Entladeort, logistische und finanzielle Elemente).
Mit diesen Informationen müssen der Produzent und der Methanisierer dann Folgendes validieren:
- Dateidaten – insbesondere Lade-/Lieferpläne;
- Regulatorische Verwaltungsdokumente (Protokoll, Be- und Entladen usw.);
- Die technischen Mittel, die umgesetzt werden sollen (LKW-Typ, Beladepläne, Entladung usw.)
Der Nutzer ist für den Transportvorgang verantwortlich: für den von ihm gewählten Dienstleister sowie für das transportierte Material, vom Laden des Materials beim Hersteller bis zum Zeitpunkt der Entladung am Methanisierungsstandort.
3. Regulierung
Der Produzent ist für sein Material bis zur endgültigen Verarbeitung verantwortlich. Es muss über behördliche Verwaltungsdokumente und ein Abfallkataster verfügen.
Während des Transports von Materialien müssen die folgenden Dokumente an die Spediteure übermittelt werden (unabhängig davon, ob der Transport von einem Benutzer oder von Méthappro durchgeführt wird):
- Abfall: Sendungsverfolgungsbeleg (BSDI). (CERFA-Dokument)
- Tierische Nebenprodukte (SPA): kommerzielles Begleitdokument (DAC), vom Ausgangspunkt bis zum Methanisierer (geltende Gesundheitsvorschriften im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit).
Alle diese ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente müssen vom Produzenten und vom Methanisierer unterzeichnet werden. Eine Kopie der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwaltungsdokumente muss bei jeder an der Transaktion beteiligten Partei (Produzent, Methanisierer, Transporteur und Betreiber) hinterlassen werden.
Beim Transport des Materials muss der Spediteur über einen ordnungsgemäß ausgefüllten Frachtbrief verfügen, den er an den Produzenten, den Methanisierer und Méthappro senden muss.
Die Methappro-Plattform bietet dem Produzenten und dem Methanisierer einen Service an, um sie über die Verwaltungsdokumente zu beraten, die während einer Materialtransaktion und während ihres Transports erforderlich sind.